Hochzeitsrecht ~ Recht, Ehevertrag und Unterhalt bei Heirat und Hochzeit ~ Namensrecht, Güterstand und Steuerklassen

Hochzeitsrecht ~ Eherecht, Namensrecht und Ehevertrag für Unterhalt
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Regelung von Finanzen und Unterhalt
Liebe und Romantik halten leider nicht immer. Geht eine Ehe entzwei, geht es auch um den Unterhalt für die Ehepartner. Glücklich, wer dies schon im Vorfeld regelt.

Trotz der besten Hochzeitswünsche wollte es doch nicht klappen. Nach der Romantik und der gemeinsamen Jahre gehen Mann und Frau getrennte Wege.

Jetzt zeigt sich, wie gut beide für diesen eventuellen und nun zutreffenden Fall vorgesorgt haben.

Über Ehevertrag oder gesetzlicher Regelung - jetzt wird der Unterhalt für mindestens einen Partner und/oder die Kinder geklärt.

Wir haben Ihnen kurz zusammengefasst, welche wichtige Regelungen es gibt...

Unterhaltsansprüche - gesetzliche Regelungen
Häufig hat ein geschiedener Ehepartner, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den ehemaligen Ehepartner. Dieser Unterhaltsanspruch besteht nicht selten lebenslang.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard während der Ehe und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Dies gilt ebenfalls für relativ kurze Ehen. Die gesetzliche Unterhaltsregelung kann durch einen Ehevertrag je nach den Bedürfnissen individuell verändert werden. Möglich ist dabei auch der vollständige Unterhaltsverzicht. Allerdings sind Regelungen zum Unterhalt für die Zeit des Bestehens der Ehe oder über den Kindesunterhalt nicht zulässig.

Ehe Vereinbarungen über den Unterhalt im Falle einer Ehescheidung vertraglich fixiert werden, ist eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll, um alle Folgen der gewünschten Regelungen im Interesse beider Ehepartner abzuklären.

Der Versorgungsausgleich
Bei der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs werden bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften der Ehepartner, die während der Ehe erworben wurden, gegeneinander aufgerechnet und die Summe der Anwartschaften hälftig geteilt.

Dies bedeutet in der Regel, dass ein Partner im Rentenalter dem anderen einen Teil seiner Rente überlassen muss.

Durch einen Ehevertrag lässt sich die gesetzliche Regelung abändern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft die Vereinbarungen, damit ein angemessener Ausgleich unter den Ehepartnern bezüglich folgender Punkte "im Alter" gewährleistet ist
  • im Hinblick auf gleichzeitig getroffene Unterhaltsregelungen
  • in Bezug auf mögliche Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung
  • im Hinblick auf die Sicherung des Berechtigten für den Fall der Erwerbsunfähigkeit
Der Rechtsanwalt ist in der Lage mit den Ehepartnern zu klären, welche Regelungen diesbezüglich im Interesse beider Ehepartner vereinbart werden sollten.

Bitte beachten!
Alle bereitsgestellten Informationen auf unseren Magazinen verstehen sich als Vorabinformation für Braut und Bräutigam. Für die Richtigkeit unserer Infos kann daher keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Die Inhalte auf unseren Magazinen sind keine Rechtberatung und ersetzen nicht den Gang zum Anwalt
oder Steuer-Experten. Bei allen Fragen konsultieren Sie daher bitte einen (auf
Ehe- und Familienrecht) spezialisierten Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.
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