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Regelung von Finanzen und Unterhalt
Liebe und Romantik halten leider nicht immer. Geht eine Ehe entzwei,
geht es auch um den Unterhalt für die Ehepartner. Glücklich,
wer dies schon im Vorfeld regelt.

Trotz der besten Hochzeitswünsche wollte es doch nicht klappen.
Nach der Romantik und der gemeinsamen Jahre gehen Mann und Frau
getrennte Wege.
Jetzt zeigt sich, wie gut beide für diesen eventuellen und
nun zutreffenden Fall vorgesorgt haben.
Über Ehevertrag oder gesetzlicher Regelung - jetzt wird der
Unterhalt für mindestens einen Partner und/oder die Kinder
geklärt.
Wir haben Ihnen kurz zusammengefasst, welche Regelungen es gibt.
Unterhaltsansprüche - gesetzliche Regelungen
Häufig hat ein geschiedener Ehepartner, der nicht selbst für seinen
Unterhalt sorgen kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den ehemaligen
Ehepartner. Dieser Unterhaltsanspruch besteht nicht selten lebenslang.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard während
der Ehe und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.
Dies gilt ebenfalls für relativ kurze Ehen. Die gesetzliche Unterhaltsregelung
kann durch einen Ehevertrag je nach den Bedürfnissen individuell
verändert werden. Möglich ist dabei auch der vollständige Unterhaltsverzicht.
Allerdings sind Regelungen zum Unterhalt für die Zeit des Bestehens
der Ehe oder über den Kindesunterhalt nicht zulässig.
Ehe Vereinbarungen über den Unterhalt im Falle einer Ehescheidung
vertraglich fixiert werden, ist eine ausführliche Beratung durch
einen Rechtsanwalt sinnvoll, um alle Folgen der gewünschten Regelungen
im Interesse beider Ehepartner abzuklären.

Der Versorgungsausgleich
Bei der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs werden bei
einer Scheidung die Rentenanwartschaften der Ehepartner, die während
der Ehe erworben wurden, gegeneinander aufgerechnet und die Summe
der Anwartschaften hälftig geteilt.
Dies bedeutet in der Regel, dass ein Partner im Rentenalter dem
anderen einen Teil seiner Rente überlassen muss.
Durch einen Ehevertrag lässt sich die gesetzliche Regelung abändern.
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen der Genehmigung
des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft die Vereinbarungen, damit ein angemessener
Ausgleich unter den Ehepartnern bezüglich folgender Punkte "im Alter"
gewährleistet ist
- im Hinblick auf gleichzeitig getroffene Unterhaltsregelungen
- in Bezug auf mögliche Vermögensauseinandersetzung im Falle
der Scheidung
- im Hinblick auf die Sicherung des Berechtigten für den Fall
der Erwerbsunfähigkeit
Der Rechtsanwalt ist in der Lage mit den Ehepartnern zu klären, welche
Regelungen diesbezüglich im Interesse beider Ehepartner vereinbart
werden sollten.
Bitte beachten!
Alle bereitsgestellten Informationen auf unseren Magazinen verstehen
sich als Vorabinformation für Braut und Bräutigam.
Für die Richtigkeit unserer Infos kann daher keine Gewähr
oder Haftung übernommen werden. Die Inhalte auf unseren
Magazinen sind keine Rechtberatung und ersetzen nicht den Gang
zum Anwalt
oder Steuer-Experten. Bei allen Fragen konsultieren Sie daher
bitte einen (auf
Ehe- und Familienrecht) spezialisierten Rechtsanwalt, Notar
oder Steuerberater. |
Quelle Bilder:
Brides Magazines
Blumenbüro Holland |