Eherecht, Ehevertrag, Namensrecht
und Güterstand
Liebe, Glückseligkeit und Romantik. Wenn zwei Liebende "Ja"
sagen, wird vor allem gefeiert. Standesamtliches Heiraten hat aber
auch rechtliche Bedeutung.
Bei der Vorbereitung zum schönsten Tag im Leben schwebt das Brautpaar
regelrecht auf Wolken.
Kaum vorstellbar, dass sich mit dem "Ja-Wort" neben dem
Namen noch so manches Relevante im Leben ändert.
Auf Hochzeitsrecht
haben wir die wichtigsten rechtlichen Folgen einer Eheschliessung
zusammengetragen - vom Güterstand über die (freie) Namenswahl bis
hin zur Sicherung des ehelichen Alltags.
Juristische Relevanz der kirchlichen Trauung
Ab 2009 sind kirchliche Trauungen auch ohne vorherige Heirat auf dem
Standesamt möglich. Somit können Brautpaare sich auch NUR
kirchlich trauen lassen. Eine vorherige standesamtliche Trauung ist
somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Aber Achtung!
In Deutschland kommt der (alleinigen) kirchlichen Trauung, gleich
welcher konfessionellen Angehörigkeit, auch nach der neuen Gesetzeslage
keinerlei bürgerlich-rechtliche Bedeutung zu. Rechtliche
Konsequenzen im Sinne des BGB ergeben sich auch weiterhin ausschliesslich
aus der Trauung durch den Standesbeamten.
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Namensrecht
Müller, Meier, Schulze... der (Nach)Name gehört zu
unserer Identität. Selten, dass jemand seinen Namen eben
einmal ändert. Die Hochzeit ist eines der wenigen Momente
im Leben, an dem man sich zu einer Namensänderung entschliesst.
Dabei gibt es jedoch einige rechtliche Regelungen. weiter... |
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Rechtliche Folgen
Mit der Heirat lebt man nicht nur als Ehemann und Ehefrau. Auch
im Ehe-Alltag gibt es so manche (auch rechtlichen) Änderungen
für das frischverheiratete Ehepaar. Wir zeigen Ihnen an
einigen Beispielen, welche Folgen die Eheschliessung hat - von
der Zusammenarbeit in der Firma bis zum Erben. weiter... |
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Unterhalt
Und wenn es doch passiert? Die Wege trennen sich und die Ehe
wird beendet. Auch jetzt zeigen sich, wie und in welcher Form
für diesen Fall vorgesorgt wurde, ob ein Ehevertrag die
Folgen der Trennung regelt oder die gesetzliche Unterhaltsregelung
für den weiteren Unterhalt eines oder beider Partner entscheidet.
weiter... |
Bitte beachten!
Alle bereitsgestellten Informationen auf unseren Magazinen verstehen
sich als Vorabinformation für Braut und Bräutigam.
Für die Richtigkeit unserer Infos kann daher keine Gewähr
oder Haftung übernommen werden. Die Inhalte auf unseren
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zum Anwalt
oder Steuer-Experten. Bei allen Fragen konsultieren Sie daher
bitte einen (auf
Ehe- und Familienrecht) spezialisierten Rechtsanwalt, Notar
oder Steuerberater. |
Quelle Bilder:
Brides Real Weddings, Forever Bridal |